Gebühren Naturheilpraxis

Es wird nach Stundenleistung (€ 65/Std.) abgerechnet. Privatversicherte erhalten auf Wunsch eine Liquidation nach GebüH. Die Heilpraxisleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden müssen.